Die Palette der Ausbildungsberufe

Für die Berufsausbildungen gelten die Vorgaben des Bundesinstitutes für Berufliche Bildung (BBIG). Die Ausbildungsgänge werden nach § 4 BBiG, Regelberufe und § 66 BBiG, Sonderberufe ausgebildet. Sämtliche Prüfungen werden von den zuständigen Stellen abgenommen. Es wird auch ausgebildet nach der Ausbildungsordnung des Amts für Landwirtschaft und Forsten.

Die Ausbildung gliedert sich in den theoretischen Bereich und den Praxiseinsatz. In allen Ausbildungsberufen besuchen die Jugendlichen an zwei Tagen in der Woche die Fachklassen der Alfred-Welker-Berufsschule an den übrigen drei Tagen arbeiten sie im jeweiligen Kooperationsbetrieb, oder erhalten zusätzliche Förderung durch die Bildungsträger.

Während der gesamten Ausbildungsdauer werden die Auszubildenden von Sozialpädagogen der Bildungsträger betreut.

 

Berufe nach § 66 BBIG, BerufeNet AA

  • Metallbearbeiter*in
  • Fachpraktiker*in für Industriemechanik
  • Fachpraktiker*in für Zerspanungsmechanik
  • Fachpraktiker*in für Metallbau
  • Metallfeinbearbeiter*in
  • Fachpraktiker*in Maler
  • Fachpraktiker*in Küche
  • Fachpraktike*in Hauswirtschaft
  • Werker*in im Gartenbau, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
  • Werker*in im Gartenbau, Fachrichtung Zierpflanzenbau
  • Fachpraktiker*in für Lagerlogistik

Berufe nach § 4 BBIG, BerufeNet AA

  • Fachkraft für Metalltechnik
  • Fachkraft im Gastgewerbe
  • Maler und Lackierer*in (Schwerpunkt Gestaltung und Instandsetzung)
  • Verkäufer*in
  • Fachlagerist*in
  • Koch / Köchin
  • Fachkraft Küche

Ausbildungsordnungen und Abschlüsse

Ausgebildet wird nach den Ausbildungsordnungen der Industrie- und Handelskammer sowie der Regierung von Mittelfranken. In den Berufen nach § 4 BBIG und § 66 BBIG. Sowohl die IHK als auch die Regierung von Mittelfranken nehmen die Zwischen- und Abschlussprüfung der Absolventen ab und händigen die Facharbeiterbriefe aus.